Corona Pandemie: Freistellung von Kita- und Hortgebühren / weitere Infos

Allgemeinverfügungen zur Schließung von Schulen und Kindertagesstätten / Notfallbetreuung für Kinder von Personal der kritischen Infrastruktur

Auf Beschluss der Landesregierung sind am Mittwoch umfangreiche Schul- und Kitaschließungen in Kraft getreten. Lediglich eine Notbetreuung für Kinder von Eltern, die beide in Einrichtungen der kritischen Infrastruktur arbeiten, wird angeboten – diese ist beim Landkreis Oberhavel zu beantragen und findet weitestgehend dezentral in den Kinderbetreuungseinrichtungen statt. 

Schließung von Kitas und Schulen

Seit dem 18.03. ist der Betrieb von Kitas und Schulen bis zum 19. April untersagt.

Davon wird es nur bei Vorliegen folgender Voraussetzungen Ausnahmen geben: Beide Elternteile arbeiten in sogenannten Einrichtungen der kritischen Infrastruktur bzw. in Berufen, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens wichtig sind; außerdem bestehen keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren bzw. Klassen 1 bis 6.

Nach Neubewertung durch das Brandenburger Bildungsministeriums werden nun ab 25.03. auch die Kindertagespflegestellen geschlossen. Der Landkreis Oberhavel hat eine Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 21.03. vorbereitet, welche die Schließung der Tagespflegestellen erst ab Mittwoch, 25.03. (bis 19.04.2020) beinhaltet, damit Eltern noch die Chance haben, eine alternative Betreuung zu organisieren. Kinder, deren Eltern beide in systemrelevanten Berufen tätig sind, und Anspruch auf eine Notfallbetreuung (s. unten) haben, können in den Kitas vor Ort mitbetreut werden. Die konkrete Verteilung auf die einzelnen Kitas organisiert die städtische Kitaverwaltung.

Von der Schließung ausgenommen sind Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ und für schwerstmehrfachbehinderte Schülerinnen und Schülern kann der Unterricht fortgeführt werden.

Die Kita- und Hortgebühren für April 2020 werden erlassen.  

Kita- und Hortbeiträge für Kinder, die wegen der derzeitigen Schließung von Kitas und Schulen derzeit keine Betreuung erhalten, werden für den Monat April erlassen. Ein Einzug der Beiträge findet nicht statt. Eltern die eine Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen für den Monat April auszusetzen. Für die Dauer der Schließung übernimmt das Land Branenburg die Finanzierung und stellt dafür pro Monat etwa 14 Millionen Euro bereit.

Notfallbetreuung

Die Notfallbetreuung findet nach Möglichkeit in den gewohnten Kita- und Hort-Einrichtungen statt, allerdings in deutlich reduzierten Kleinstgruppen. Mit dieser Entscheidung folgt die Stadt den dringenden Hinweisen von Virologen zur deutlichen Verringerung der sozialen Kontakte, wie sie üblicherweise auch in Schulen und Kitas entstehen.

Für wen die Notfallbetreuung gilt

Die Notbetreuung ist entsprechend der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberhavel nur für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen, wenn beide Eltern in einem dieser Bereiche arbeiten:

  • Energie, Abfall, Tankstellen, Wasser- und Abwasserentsorgung, IT und Telekommunikation, ÖPNV;
  • Gesundheitswirtschaft (Medizinisches Personal, Pflege, medizinische Logistik, Psychiatrie, Pharmazie, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Eingliederungshilfen, Internate gem. § 45 SGB VIII sowie Apotheke)
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung;
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel, Versorgungswirtschaft sowie
  • Polizei, Justiz, Vollzugsbereich, Betreuungspersonal, Feuerwehr, Kat.-Schutz, Rettungsdienst, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr.

Die Details und weiteren Erfordernisse können Sie auf der Seite des zuständigen Landkreises Oberhavel nachlesen: >> Informationen zur Notfallbetreuung im Landkreis Oberhavel.

Antrag auf Notbetreuung

Eltern, die eine Notfallbetreuung benötigen und deren berufliche Tätigkeit in die o.g. Bereiche der kritischen Infrastruktur fällt, müssen einen Antrag beim Landkreis Oberhavel einreichen. Dazu lesen Sie bitte das Elternanschreiben, füllen das Formular aus und senden dieses an den Landkreis Oberhavel – entweder per Mail an [email protected] oder per Telefax an 03301 / 601 – 80 999.

Zum Download: Notfallbetreuung – Elternanschreiben (PDF) | Notfallbetreuung – Antragsformular (PDF)

Es muss unbedingt eine E-Mail- oder Faxadresse angegeben sein, an welche die Bestätigungen des Landkreises versandt werden können.

Quelle: Stadt Oranienburg