COVID-19: Aktuelle Informationen der Stadt Oranienburg und des Landkreises Oberhavel

Persönliche Sprechzeiten in der Stadtverwaltung entfallen / Stadtverwaltung telefonisch und per Mail erreichbar / Schulen und Kitas seit 18.03. geschlossen / Schließung städtischer Einrichtungen / »Eindämmungsverordnung« des Landes: Auch Spielplätze geschlossen / Veranstaltungen abgesagt


Um die weitere Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus so gut wie möglich zu begrenzen, sind bundesweit weitreichende Maßnahmen in Kraft getreten. Oberstes Ziel aller Schutzmaßnahmen ist es, das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu minimieren und gleichzeitig wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens funktionsfähig zu erhalten. Für die Stadt Oranienburg finden Sie hier aktuelle und wichtige Informationen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung:
Keine offenen Sprechzeiten mehr Besuche nur in dringenden Fällen und mit vorheriger telefonischer Anmeldung

Die offenen Sprechzeiten der Stadtverwaltung entfallen ab sofort – auch im Bürgeramt.

Natürlich wird die Stadtverwaltung weiter für die Bürgerinnen und Bürger während der Dienstzeiten erreichbar sein, allerdings ausschließlich telefonisch und per E-Mail.

Die persönliche Bearbeitung eines Anliegens vor Ort erfolgt nur nach vorheriger telefonischer Absprache und auch nur in zwingend notwendigen Fällen. Das Bürgeramt ist erreichbar unter den Nummern 03301/600 640, 03301/600 633 oder 03301/600 634.

Besuch im Bürgeramt in Meldeangelegenheiten zurzeit nicht notwendig

Das Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales hat am 17.03.2020 unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage und der damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben die Bürgerpflichten zu An- und Abmeldungen bzw. Beantragungen von neuen Personaldokumenten gelockert:

Grundsätzlich ist es bis vorerst zum 19.04.2020 nicht mehr erforderlich, sich im Falle eines Umzugs von, nach oder innerhalb Oranienburgs an- oder abzumelden. Die eigentlich bestehende Regelung, dass dies innerhalb von zwei Wochen geschehen muss, entfällt. Die An-, Ab- oder Ummeldung kann nach dem 19.04.2020 nachgeholt werden.

Damit entfällt die am 17.03.2020 bekanntgegebene Regelung, dass Ummeldungen des Wohnortes auf dem Schriftweg erfolgen können.

Der Besitz von abgelaufenen Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass) wird bis mind. 19.04.2020 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Das heißt, auch die Beantragung dieser Dokumente stellt keinen zwingenden Grund mehr dar, das Bürgeramt der Stadtverwaltung aufzusuchen. Neue Personaldokumente können nach dem 19.04.2020 beantragt werden.

Für Beurkundungen von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen ist nicht das  Bürgeramt, sondern das Standesamt zuständig. Auch hier kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung – telefonisch unter (03301) 600 692 oder per E-Mail unter [email protected] – im notwendigen Fall ein Termin vor Ort vereinbart werden.

Trauungen werden weiterhin durchgeführt. Um soziale Kontakte möglichst zu beschränken, wird die Hochzeitsgesellschaft jedoch während der standesamtlichen Trauung auf das Brautpaar samt Trauzeugen und gemeinsame Kinder beschränkt.

Beisetzungen finden ab sofort nur noch von montags bis freitags statt. Trauergesellschaften sollen nach Möglichkeit nur noch auf den engsten Familienkreis beschränkt werden. Um Ansteckungen auf engem, geschlossenem Raum zu vermeiden, können zudem die Trauerhallen ab sofort nicht mehr genutzt werden.

Eine Übersicht der Dienstleistungen und der zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter www.oranienburg.de/dienstleistungen. Über die Telefonnummer 03301/600 5 ist die Telefonzentrale der Stadtverwaltung erreichbar.

Infrastrukturprobleme wie gefährliche Schlaglöcher oder wilde Mülldeponien können weiterhin über den Maerker gemeldet werden, dieser kann zum Beispiel über die Startseite der städtischen Homepage erreicht werden. In diesem Zusammenhang gilt zu beachten, dass alle Anliegen nach Priorität bearbeitet werden und sich die Bearbeitung eines Anliegens entsprechend auch verzögern kann.

Unter Leitung des Bürgermeisters ist in der Stadtverwaltung ein Koordinierungsstab eingerichtet worden, der regelmäßig die nötigen Maßnahmen und das weitere Vorgehen abstimmt. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Infektionsketten im öffentlichen Raum zu unterbrechen und eine Ansteckung von Bürgerinnen und Bürgern, auch in Verwaltungsgebäuden, zu unterbinden.


Bürgermeister Alexander Laesicke appelliert an alle Oranienburger/innen, in der nächsten Zeit besonders verantwortungsbewusst für sich und ihre Mitmenschen zu handeln:

„Bitte folgen Sie den Anweisungen des Gesundheitsamtes, nur so können wir die steigende Zahl an Corona-Erkrankungen bekämpfen und wichtige Zeit für unser Gesundheitssystem gewinnen. Das Virus als solches werden wir nicht komplett aufhalten können, aber wir können alle gemeinsam helfen, Menschenleben zu retten. Jetzt zeigt sich, wie gut wir als Gesellschaft in einer schwierigen Zeit zusammenstehen. Halten Sie zusammen, schauen Sie auf Ihre Nachbarn, bleiben Sie bitte ruhig und besonnen.“

Zusätzlich bittet der Bürgermeister darum, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich insbesondere über offizielle Informationsseiten wie das Internetangebot der Stadtverwaltung, die lokalen Medien und Stellen wie das Robert-Koch-Institut oder das Bundesministerium für Gesundheit auf dem Laufenden halten. | >> Videobotschaft des Bürgermeisters vom 17.03.2020


Schließung von Schulen, Kitas und Kindertagespflegestellen

Die Brandenburger Landesregierung hat am 13.03. die Schließung aller Schulen und Kindertagesstätten ab Mittwoch, 18.03., beschlossen.  Am 16.03. hat der Landkreis Oberhavel dazu zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die u.a. auch die Möglichkeit einer Notfallbetreuung für die Kinder von Personal in der »kritischen Infrastruktur« beinhalten. Mit Verfügung vom 21.03. wurde die Schließung auf Kindertagespflegestellen (»Tagesmütter«) erweitert, gültig ab 25.03. Genauere Informationen zu Schul- und Kitaschließungen sowie zur Notfallbetreuung finden Sie in einer separaten >> Meldung.

Geschlossene Einrichtungen

Bereits ab 17.03. wurden folgende städtische Einrichtungen geschlossen:

  • Schlosspark
  • Tourist-Information (tel. erreichbar unter 03301 – 600-8111)
  • Schlosshafen Oranienburg und Reisemobilstellplatz (inkl. Hafengebäude u. WC)
  • Stadtbibliothek
  • TURM ErlebnisCity
  • Turnhallen für den Freizeitsport
  • Jugendclubs
  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Regine-Hildebrandt-Haus
  • Bürgerzentrum
  • Eltern-Kind-Treff

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hat zudem am 17.03. ebenfalls den Betrieb von allen mit WSV-Personal bedienten Schleusen beschlossen.

Einschränkungen nach der »Eindämmungsverordnung« des Landes

Das Land Brandenburg hat am 17.03.2020 die sog. »Eindämmungsverordnung« beschlossen, die die Schließung von zahlreichen Einrichtungen oder auch die Regelung zu Veranstaltungen beinhaltet. 

Hier finden Sie die Verordnung zum Download:

Darin sind u.a. folgende Regelungen aufgeführt:

  • Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden werden darin untersagt, für Veranstaltungen unter 50 Teilnehmenden müssen diese in Anwesenheitslisten erfasst werden.
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen – Ausnahmen sind unter Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränke-märkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfshandel und den Großhandel. 
    Für all diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot aufgehoben – für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung bis zum 19. April 2020 aufgehoben. Sie können demnach auch sonntags von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.
  • Besondere Gewerbebetriebe wie Vergnügungsstätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Theater, Konzerthäuser, Jahrmärkte u.v.m. sind ebenfalls für den Publikumsverkehr zu schließen.
  • Badeanstalten, Sportstätten, Spielplätze und Sportbetrieb: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanz-studios und ähnliches ist untersagt – Ausnahmegenehmigungen sind ggf. möglich. Der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ist ebenfalls untersagt.
  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschu- lischen Bereich sowie Reisebusreisen werden verboten.
  • Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen. Gaststätten können unter Auflagen (z. B. Tischabstand von mind. 1,5 Metern) von 6 bis 18 Uhr öffnen. Bars, Clubs, Diskotheken, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind allerdings für den Publikumsverkehr zu schließen. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch zu notwendigen Zwecken und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
  • Auch für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden in der Verordnung Regelungen getroffen – z. B. Besuchsverbote mit Ausnahmeregelungen: 
    • Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen dürfen keinen Besuch empfangen. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke, die einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen dürfen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.
    • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und ähnlichen Wohnformen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

Bitte entnehmen Sie die genauen Regelungen der oben verlinkten Verordnung.

Veranstaltungen abgesagt

Am 17.03.2020 wurde die sog. »Eindämmungsverordnung« des Landes Brandenburg verfügt, nach der Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden untersagt sind. Für andere Veranstaltungen gilt eine Dokumentationspflicht mittels Anwesenheitslisten gegenüber dem Gesundheitsamt des Landkreises Oberhavel ([email protected]).

Bereits am 13.03. hatte die Stadt Oranienburg beschlossen, ab dem 16. März alle Veranstaltungen in den Einrichtungen der Stadt – also in der Bibliothek, im EKT, im Regine- Hildebrandt-Haus, im Bürgerzentrum, in den Dorfgemeinschaftshäusern, in den Jugendclubs und Sporthallen – bis auf Weiteres abzusagen. Auch der Frühjahrsputz am 4. April entfällt.

Die Tourismus- und Kultur Oranienburg gGmbH hat ebenfalls alle Veranstaltungen in der Orangerie und im Schlosspark bis Ende April abgesagt. Entfallen werden in diesem Jahr auch der Osterspaziergang und das Orangefest. Auch der Schlosspark und die Tourist-Information sind ab 17.03. geschlossen, letztere bleibt aber telefonisch erreichbar.

Auch der Landkreis und seine Einrichtungen, wie etwa die Kreismusikschule oder die Kreisvolkshochschule, hatten ihre Veranstaltungen abgesagt.

Stadtverordnetenversammlung / Politische Gremien

Die Stadtverordnetenversammlung am 16. März wurde aufgrund der aktuellen Entwicklungen bereits in der vergangenen Woche abgesagt.

Die aktuelle Beratungsfolge entfällt für alle politischen Gremien der Stadt Oranienburg.

Die neue Beratungsfolge startet dann voraussichtlich am 18. Mai. Als Nachfolgetermin für die entfallene Stadtverordnetenversammlung ist nach jetzigem Stand der 4. Mai festgelegt.


MELDUNGEN DES LANDKREISES OBERHAVEL

Für viele Bereiche des öffentlichen Lebens in unserer Stadt ist nicht die Stadtverwaltung, sondern der Landkreis Oberhavel zuständig. So etwa für alle weiterführenden Schulen sowie für die öffentliche Gesundheitsfürsorge (Gesundheitsamt, Oberhavel-Kliniken in Oranienburg, Hennigsdorf und Gransee). Alle Informationen des Landkreises finden Sie auf www.oberhavel.de.

Infotelefon des Gesundheitsamtes

Das Infotelefon unter der Rufnummer 03301 601-3900 ist Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr sowie zurzeit auch am Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr besetzt.

Nachfragen können auch per E-Mail an das Gesundheitsamt des Landkreises gerichtet werden. Die Mailadresse lautet: [email protected]. Der Landkreis bittet, die Rufnummer nicht für allgemeine Fragen zu blockieren. Gleiches gilt für die Notrufnummern,

Der Landkreis weist darauf hin, dass hier nur gesundheitliche Fragen beantwortet werden können und bittet dringend, von Nachfragen allgemeinen Fragen über das Infotelefon abzusehen!

Aktuelle Fallzahlen

Mit Stand vom 21.03.2020 (14 Uhr) gibt es in Oberhavel 39 positiv auf das SARS CoV2-Virus getestete Personen. Zwei Personen davon werden stationär behandelt.

Am 20.03. um 15 Uhr wurden noch 29 COVID-19-Erkrankungen in Oberhavel gemeldet, die sich wie folgt auf die Kommunen verteilten: Oberkrämer (6), Glienicke/Nordbahn (5), Hohen Neuendorf (4), Oranienburg (4), Hennigsdorf (3), Mühlenbecker Land (2), Velten (2), Liebenwalde (1), Löwenberger Land (1) und Zehdenick (1). In temporärer Absonderung befanden sich zu dieser Zeit 359 Personen. Negativ auf das Coronavirus getestet wurden bis dahin 167 Menschen.

Erster Todesfall: Am 20.03. ist der erste mit dem SARS CoV2-Virus infizierte Patient in Oberhavel verstorben. Der 81-Jährige war zuvor mit schwersten Vorerkrankungen in den Oberhavel Kliniken stationär aufgenommen worden.


LINKS / HOTLINES

Online-Informationen rund um die Corona-Krise
Telefon-Hotlines zum Coronavirus
  • Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
  • Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr.
  • Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 – 07 oder E-Mail: [email protected]Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
  • Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefoneingerichtet: 0331 8683-777. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr.
  • Viele Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte haben ebenfalls Bürgertelefone für Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Die Telefonnummern sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden. Die Nummer im Landkreis Oberhavel lautet 03301 601-3900 –  sie ist Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr sowie zurzeit auch am Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr erreichbar (nur für gesundheitliche Fragen!).
Lokale und regionale Medien

Quelle: Stadt Oranienburg – Der Bürgermeister – Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung