Lehnitz / Oranienburg – Keine Osterfeuer erlaubt

Keine Osterfeuer erlaubt. Verlängerung des Kontaktverbotes stellt Ordnungsamt vor neue Herausforderungen

Die Maßnahmen gegen das Corona-Virus stoppen nun auch die Durchführung der Osterbräuche:  Nachdem bereits die Verantwortlichkeit und Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehr und damit mehrere öffentliche Osterfeuer in der Stadt Oranienburg abgesagt wurden, bedeutet die Verlängerung des Kontaktverbots nach der Eindämmungsverordnung bis zum 19. April nun auch ein Verbot für alle privaten Osterfeuer.

Erlaubnisinhaber, die sich bereits über eine Genehmigung freuen konnten, erhalten in den nächsten Tagen ein erklärendes Schreiben. Möglicherweise bereits gezahlte Gebühren werden von der Stadt erstattet.  

Verstöße gegen die Bestimmungen der Brandenburger Eindämmungsverordnung können seit heute ein Bußgeld zur folge haben. So kann nach dem durch die Landesregierung verabschiedeten Bußgeldkatalog die Durchführung von öffentlichen oder nicht-öffentlichen Ver- oder Ansammlungen, also zum Beispiel eines Osterfeuers, mit einem Bußgeld ab 500 € gegen die Veranstaltung und die Teilnahme an einer solchen mit einer Strafe zwischen 50 und 500 € für jeden Teilnehmer geahndet werden. 

Die Verlängerung des Betretungsverbotes für öffentliche Orte bis zum 19. April stellt auch das Oranienburger Ordnungsamt vor weitere Herausforderungen. So  wird der Außendienst des Ordnungsamtes, verstärkt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Verwaltung,  das gesamte Wochenende über zusätzliche Streifen laufen, um die Einhaltung der Eindämmungsverordnung zu kontrollieren.

Quelle: Stadt Oranienburg. Der Bürgermeister, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung